Eignungsuntersuchung nach G26.3
Die Eignungsuntersuchung nach dem berufgenossenschaftlichen Grundsatz G 26.3 hat die Aufgabe festzustellen, ob bei der untersuchten Person gesundheitliche Bedenken gegen das Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten bestehen. Die Untersuchung selbst kann nur von einem hierfür ermächtigten Arzt/Ärztin durchgeführt werden. Die Erstuntersuchung muss vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Verwendung von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 erfolgen, die Nachuntersuchungen bei unter Fünfzigjährigen im Abstand von drei Jahren, bei über Fünfzigjährigen jährlich.
Die Untersuchung besteht aus:
- Befragung durch den Arzt (Anamnese),
- körperliche Untersuchung mit Otoskopie (Inspektion der Gehörgänge und Beurteilung der Trommelfelle),
- Sehtest,
- Hörtest,
- Blutuntersuchung,
- Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie),
- Belastungs – EKG (Ergometrie),
- gegebenenfalls Röntgenuntersuchung von Herz und Lunge (Röntgen-Thorax)
- und einer Urinanalyse.
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